Versteckte Radarfallen in den Wohnstraßen er­zürnen viele Autofahrer. Auch nicht wenige Anrainer sollen selbst schon hineingetappt sein.

Der Schwechater Bevölkerung wird gesagt, nur für deren Sicherheit sei es notwendig, Radar­messgeräte in den Wohnstraßen aufzustellen und Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen. Von der Stadtgemeinde Schwechat  wurde einer Privatfirma der Auftrag erteilt, diese Radar­messungen rigoros vorzunehmen. In Wohnstraßen ist bekanntlich nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Das bedeutet: Bei einer Ge­schwindig­keit von 15 km/h werden die Fahrzeuge bereits durch das Radar erfasst und die Lenker zur Anzeige gebracht. Angeblich sollen so monatlich durchschnittlich bis zu 500 Lenker angezeigt werden. Die Strafe für das Fahren in einer Wohnstraße mit 15 - 20 Stundenkilometer  be­trägt rund 30 Euro. Diese Gelder fließen zur Gänze in das Budget der Stadt Schwechat. Darum werden aber auf Landesstraßen (Wienerstraße, Bruck-Hain­burgerstraße usw.)  keine Radarmessungen durch die Privatfirma durchgeführt, weil ja auf diesen die Strafgelder dem Land NÖ zu­fließen würden. Ob das aber mit mehr Ver­kehrssicherheit für die Anrainer und Ver­kehrsteilnehmer zu tun hat, darf bezweifelt werden. Auch die Bürger, die Landesstraßen frequentieren oder dort wohnen, haben ein Recht auf Sicherheit.  Oder geht es dabei wirklich nur ums Abkassieren? Geschwindig­keitsmessungen zur Hebung der Verkehrssicher­heit sind durchaus richtig, aber mehr Praxis­nähe wäre dabei sicher nicht schlecht.